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Versicherungsvokabular: Die Unfallversicherung stellt nach einem Unfallereignis bestimmte Kapitalsummen bereit. Im Unterschied zur gesetzlichen Sozialversicherung erbringt die private Unfallversicherung Leistungen nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei Freizeit- und Sportunfällen. Als Unfall gilt jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.
Beispiel: Aufgrund eines Freizeitunfalls besteht bei Sabrina P. eine dauernde Invalidität. Die private Unfallversicherung zahlt die dem Invaliditätsgrad entsprechende vereinbarte Versicherungssumme aus. Durch diese Zahlung ist Sabrina P. finanziell in der Lage, ihr Wohnhaus entsprechend zu adaptieren und notwendig gewordene Anschaffungen zu tätigen.
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