Versicherungskaudawelsch - Was wirklich hinter den Fachbegriffen steckt
Ausschlüsse, Culpa in contrahendo, Deckung, Gefahrentragung, Regress oder Risikogemeinschaft. Was steckt wirklich hinter den Fachbegriffen? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Ausschlüsse: Versicherungen grenzen mit Ausschlüssen in den Vertragsbestimmungen das von ihnen übernommene Risiko ein.
Culpa in contrahendo: Ein lateinischer Rechtsbegriff, der die schuldhafte Verletzung von Pflichten vor dem Abschluss eines (Versicherungs-) Vertrages bezeichnet.
Deckung: Bezeichnet die Verpflichtung einer Versicherung, gemäß dem Versicherungsvertrag die finanziellen Folgen nach dem Eintritt einer vereinbarten Gefahr für den Kunden zu übernehmen (z.B. die Kosten des Wiederaufbaues nach einem Feuerschaden). Die Deckung wird in den Versicherungsbedingungen beschrieben.
Gefahrentragung: Bezeichnung für die wichtigste Funktion der Versicherung, nämlich die Übernahme von bestimmten Gefahren über einen vereinbarten Zeitraum. Zwingende Folge der Gefahrtragung ist es, dass die Versicherungsgesellschaft Schäden aus solchen Gefahren bezahlt.
Regress: Im Zivilrecht bezeichnet Regress das Recht eines Ersatzpflichtigen, auf einen Dritten zurückzugreifen, sofern dieser zur Haftung verpflichtet ist. Wenn eine Versicherung gegenüber ihrem Kunden eine Schadensleistung erbringt, prüft sie, ob ein Dritter den Schaden verursacht hat. Ist dies der Fall, kann sie ihre Leistung von diesem Dritten ganz oder teilweise zurückfordern.
Risikogemeinschaft: Zusammenschluss von Lebewesen, um Gefahren besser begegnen zu können - meist auch, um bei Eintritt eines Risikos die daraus entstehende Schadenlast auf viele aufzuteilen und damit für den Einzelnen erträglich zu machen.
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