|
♦ Erfolgreicher Abschluss: LFI -Zertifikatslehrgang Reitpädagogische Betreuung nach Dell´mour
(Dieser Lehrgang wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Erlass ZL. 22.070/25-IIA4/01 als geeignete Qualifikationsmaßnahme im Sinne der Sonderrichtlinie für die Umsetzung der „sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Zl. 21.200/50-II/00 gem. VO (EG) Nr. 1257/99, Sparte Berufsbildung, genehmigt.)
oder
♦ Erfolgreicher Abschluss: Lehrgang „Ganzheitliche Reitpädagogik nach Dell´mour“
oder
♦ Offizielle erfolgreiche Ausbildung als Übungsleiter oder Wanderreitführer o.ä. (mit Nachweis)
oder
♦ Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung: „Ponycoach“
Weiters ist Versicherungsschutz bereits während der Ausbildung gegeben, sofern die Tätigkeit sich am Stand der Ausbildung orientiert. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Zeitpunkt, wo die Ausbildung abgebrochen oder auch unterbrochen wurde. Ein Überprüfung über den Lehrgang ist möglich.
|